Wir bieten Ihnen Rechtsberatung und -betreuung bei internationalen Projekten (gemäβ den CSIG- und UNIDROIT-Bedingungen), von Verträgen bis zur Vertretung bei Handelsstreitigkeiten.

Unser Angebot:

  • Anfertigen, Begutachten und Aushandeln von Handelsverträgen (Warenkauf-, Lieferungs-, Vertriebs-/ Händlerverträgen etc.) mit internationalen Vertragspartnern, unter besonderer Berücksichtigung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG), der UNIDROIT-Grundregeln, INCOTERMS – Regeln, der Grundsätze für Entscheidung der internationalen Streitigkeiten (Arbitrage etc.), sowie der führenden Rechtsordnungen,

  • Rechtsberatung bei internationalen Projekten, unter Einschluss von internationalen Werkverträgen (z.B. von Verträgen über den Bau/ Modernisierung von Industriebetrieben), Verträgen über Ausführung von Bauarbeitsleistungen (FIDIC), Dienstleistungsverträgen, Lizenzverträgen und anderen Verträgen, die mit dem immateriellen gewerblichen Eigentum verbunden sind,

  • Rechtsberatung bei entsprechender Sicherung der internationalen Handelsgeschäfte (der internationalen Geldabrechnungen) – Akkreditive, Bankgarantien etc.,

  • Vertretung in internationalen Handelsstreitigkeiten (unter besonderer Berücksichtigung der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit), Geltendmachung von Forderungen gegen ausländische Vertragspartner aus den EU-Ländern (siehe: Vertretung bei ordentlichen Gerichten  und Schiedsgerichten),

  • Beratung im Bereich des Gemeinschaftsrecht, insbesondere im Bereich des Handelsverkehrs (Freiheit des Waren- und des Dienstleistungsverkehrs),

  • Rechtsberatung bei ausländischen Investitionen (siehe: Rechtsberatung der ausländischen Personen).