Abrechnungsgrundsätze
Unsere Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet, wobei die kleinste verrechenbare Zeiteinheit eine Viertelstunde ist. Dem Mandanten wird eine eingehende Aufstellung von Tätigkeiten und der hierfür aufgewendeten Arbeitszeit zur Genehmigung vorgelegt. Abrechnungen erfolgen monatlich, oder nach dem Abschluss der betreffenden Tätigkeit.
Bei konkreten Projekten können wir die Stundenzahl abschätzen und eine vorteilhafte Pauschalvergütung, bzw. eine pauschale Stundenvergütung anbieten.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.