Wir bieten Ihnen Rechtsberatung und -betreuung bei internationalen Projekten (gemäβ den CSIG- und UNIDROIT-Bedingungen), von Verträgen bis zur Vertretung bei Handelsstreitigkeiten.
Unser Angebot:
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Anfertigen, Begutachten und Aushandeln von Handelsverträgen (Warenkauf-, Lieferungs-, Vertriebs-/ Händlerverträgen etc.) mit internationalen Vertragspartnern, unter besonderer Berücksichtigung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG), der UNIDROIT-Grundregeln, INCOTERMS – Regeln, der Grundsätze für Entscheidung der internationalen Streitigkeiten (Arbitrage etc.), sowie der führenden Rechtsordnungen,
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Rechtsberatung bei internationalen Projekten, unter Einschluss von internationalen Werkverträgen (z.B. von Verträgen über den Bau/ Modernisierung von Industriebetrieben), Verträgen über Ausführung von Bauarbeitsleistungen (FIDIC), Dienstleistungsverträgen, Lizenzverträgen und anderen Verträgen, die mit dem immateriellen gewerblichen Eigentum verbunden sind,
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Rechtsberatung bei entsprechender Sicherung der internationalen Handelsgeschäfte (der internationalen Geldabrechnungen) – Akkreditive, Bankgarantien etc.,
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Vertretung in internationalen Handelsstreitigkeiten (unter besonderer Berücksichtigung der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit), Geltendmachung von Forderungen gegen ausländische Vertragspartner aus den EU-Ländern (siehe: Vertretung bei ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten),
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Beratung im Bereich des Gemeinschaftsrecht, insbesondere im Bereich des Handelsverkehrs (Freiheit des Waren- und des Dienstleistungsverkehrs),
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Rechtsberatung bei ausländischen Investitionen (siehe: Rechtsberatung der ausländischen Personen).