Wir bieten Ihnen Rechtsberatung im Bereich von Bankrecht, Bearbeitung von Verträgen und Sicherheiten, sowie Kreditnehmeraudits.
Unser Angebot:
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Laufende Beratung im Bereich des Bank-, Handels-, Wechselrechts (sowie im Bereich interner Bankprozeduren),
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Anfertigen und Begutachten von Kredit- /Darlehensverträgen,
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Erarbeitung unterschiedlicher Sicherungen für Kredit-/ Darlehensverträge (Bürgschaften, Bestellung von Pfandrechten, Hypotheken etc.),
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Beurteilung des rechtlichen Status des Kredit-/ Darlehensnehmers – Rechtsaudits der Kredit-/ Darlehensnehmer, sowie der Sicherungsgegenstände,
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Bearbeiten, Anpassen an Bedürfnisse der Mandanten und Aushandeln solcher Finanzprodukte, wie Factoringverträge, Verträge über Führung von Bankkonten (einschließlich der Treuhand- und Escrow-Konten), Bankgarantien und Akkreditive etc.,
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Rechtsunterstützung im Bereich der Zusammenarbeit zwischen den Banken (Bankkonsortien etc.)